1) H. Zingel behauptet in einem Schreiben an das Amtsgericht Königswinter vom 10.10.08, er habe seit dem 15.08.08 „kein Wort (!) mehr über den Antragsgegner publiziert“. (Hervorhebung von mir).
Die Wahrheit ist, dass Herr Zingel in seinem Forum am 23.09. und am 24.09.08 insgesamt 91 Worte über mich publiziert hat.
2) Herr Zingel versucht in eben jenem Forumsbeitrag den Eindruck zu erwecken, ich hätte eine Projektarbeit benotet aber nicht richtig gelesen.
Die Wahrheit ist, dass ich die betreffende Arbeit weder benotet noch gelesen habe.
3) Herr Zingel behauptet, dieser Eindruck, den er unter 2) zu erwecken sucht, decke sich mit anderen Äußerungen, die er diesbezüglich gehört habe.
Die Wahrheit ist, dass Herr Zingel sich die obige Aussage „zurecht- gedreht“ hat. Wahrscheinlich ist, dass er dies auch mit anderen Äuße- rungen macht, die er gehört haben will.
4) Herr Zingel behauptet vor Gericht, ich hätte behauptet, “dass er nicht die Spur vom Schimmer einer Ahnung” habe.
Die Wahrheit ist, dass Herr Zingel – wie das mal ein Blog-Kommentator formuliert hat - offenbar eindeutig Probleme damit, Sachverhalte vollständig und umfassend zu erfassen. Üblicherweise greift er sich aus einem komplexen Sachverhalt einen Punkt heraus, versucht diesen Punkt so darzustellen, dass er in sein Denkschema passt und schreibt dann einen Kommentar dazu, der Ihn in seinem Weltbild bestätigt.
Ich hatte behauptet, dass Herr Zingel nicht die Spur vom Schimmer einer Ahnung von Schnell-Lernmethoden hat.
5) Herr Zingel stellt zutreffend dar, dass der DIHK beim Lösungshinweis zu einer Aufgabe offenbar aus der Wikipedia abgeschrieben hat.
Herr Zingel zeigt dadurch, dass er den Splitter im Auge des Anderen erkannt hat. Der Rest lässt zu wünschen übrig, wie der folgende Artikel zeigt:
Vor Wochen hat Harald Zingel eine Strafanzeige gegen mich erstattet. Ich hätte sein Urheberrecht verletzt, lautete der Vorwurf und den Hintergrund bot ein Foto des Herrn Zingel, das ich als Bildzitat verwendet hatte.
Die Strafanzeige ist eingestellt, ein Bildzitat selbstverständlich erlaubt, aber dies setzt juristische Grundkenntnisse voraus, die ein Diplom-Sozialökonom wohl nicht hat, der gleichwohl mit einer Strafanzeige “schnell dabei” ist.
Was das mit dem aktellen Thema zu tun hat, wird nun deutlich:
Unter BWL-Bote Nr. 20080706 kündigt Herr Zingel eine prüfungs- relevante Zollberechnung an und betont besonders, dass es in diesem Artikel auch ein Beispiel gäbe. Und das findet man dann auch. Erstaunlich verständlich und gar nicht zu der sonst so verquasten Sprache von Herrn Zingel passend. Aber einen Hinweis, dass dieses Beispiel aus anderer Quelle stamme, findet man nicht.

Da stimmt mal wieder etwas nicht!
Eine kurze Suche über Google zeigt, dass es dieses Beispiel schon einmal gab: In einem Artikel, der “Gründzüge der Warenbuchungen” heißt und als PDF verfügbar ist. Hinter diesem Artikel, aber im selben PDF, findet man den Beitrag “Grundzüge der Zollwertberechnung”. Als Autor dieses Dokuments tritt ebenfalls H. Zingel auf. Auch in diesem Artikel findet sich kein Hinweis auf ein Zitat, wohl aber die Fußnote, dass Herr Zingel einem Herrn H.P.H. aus Nikosia für Hinweise dankt. (Für den selbstdarstellerischen Hinweis “Seht her, auch in Zypern liest jemand meine Texte” hat Herr Zingel in einer Fußnote Platz, nicht aber für einen Zitierhinweis….)
Nun ist sich selber zu zitieren natürlich nicht verboten, wenn auch in der Art und Weise des BWL-Boten, in seiner “inzestuösen Art” schon ziemlich peinlich und selbstdarstellerisch. Aber auch damit sind wir noch nicht beim Kern der Sache. Der kommt erst jetzt:
Sucht man nämlich weiter, dann findet man die Seite Zollamt-Portal.de. Und auf dieser Seite findet man exakt das gleiche Zahlenbeispiel, nahezu wortwörtlich mit dem von Herrn Zingel übereinstimmend, nur das dort noch mit den alten Umsatzsteuersätzen von 16% gerechnet wird. Die Website “Zollamt-Portal.de” ist von einem Mitarbeiter des Zollamtes Ludwigsburg.
Bis zum nächsten Mal
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Oktober 13, 2008 um 9:51 Uhr nachmittags
Seit August steht in der Wikipedia der Hinweis, dass Harald Zingel im Prüfungsauschuss der IHK Erfurth “war”
Ist das ein “Scherz” eines Wikipedianers oder hat die IHK Erfurth tatsächlich irgendwelche Konsequenzen gezogen?
Wenn man auf dem Website von Harald Zingel die aktuellen Kommentare über die IHK liest, könnte man Letzteres vermuten.
Aber ich bin da nicht so ganz auf dem Laufenden; manchmal muss ich auch noch arbeiten