Schon mehrfach habe ich an dieser Stelle die Lügen von Herrn Zingel richtig- gestellt.
Wer zehnmal lügt…
und noch zehnmal lügt…
Nun aber hat unser Diplom-Sozialökonom einen neuen Rekord aufgestellt. Noch nie wurde in so kurzer Zeit so viel gelogen. Im Einzelnen:
1. Herr Zingel behauptet, ich hätte ihn “zweimal verklagt”.
Richtig ist, dass ich Herrn Zingel bisher noch überhaupt nicht verklagt habe. Ich habe ihn abmahnen lassen, dies allerdings wegen mehr als zwei Dingen. Aber vielleicht ist dies gar keine Lüge, sondern dem Umstand zu verdanken, dass Herr Zingel von seiner Ausbildung her in “Jura” die gleiche 20%- Kompetenz aufweist, wie in BWL.
2. Herr Zingel behauptet, der Streitwert sei von mir auf 100.000 EUR beantragt worden und auf 70.000 EUR reduziert worden.
Die Wahrheit ist, dass von uns 50.000 EUR Streitwert beantragt worden ist, und der Richter 20.000 EUR festgelegt hat.
3. Herr Zingel behauptet, ich hätte ihn wegen (1) Titel-Missbrauch und wegen (2) Lückentexten verklagt.
Die Wahrheit ist, dass wir Herrn Zingel nicht verklagt, sondern abgemahnt haben (s.o.).
Dies aber vor allem wegen seiner Behauptung, die IHKn hätten sehr erstaunt auf mich reagiert und die Prüfungsausschüsse wüßten nicht, “was bei ihnen so vorgeht”. Diese Aussage ist offenkundig gelogen und kann nicht akzeptiert werden, da sie von dem klaren Motiv getragen ist, mir zu schaden.

4. Herr Zingel behauptet, ich hätte ihn wegen seiner “Lückentext-Aussage” verklagt.
Die Wahrheit ist, dass ich per Abmahnung (nicht per Klage s. o.) Herrn Zingel untersagt habe, zu behaupten, ich verwende ausschließlich Lückentexte, weil er damit eine gezielte Abwertung meines Lernsystems betreibt, dass aus Arbeitstexten für den Unterricht, Zusammenfassungen, Repetitiorien, Lernkarteikarten, Mp3s, und Mind Maps besteht. Alle diese Elemente sind “aus einem Guss” und aufeinander abgestimmt. Herr Zingel war eingeladen, sich das gesamte System im Seminar anzuschauen, was er nie getan hat.
5. (Wird vorsichtshalber bis zur Gerichtsklärung gelöscht.)
6. Herr Zingel behauptet, die Einstweilige Verfügung (E.V.) gegen ihn wurde “gekippt”.
Richtig ist, dass Herr Zingel eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgebeben hat, in der er sich (unter Vertragsstrafe) verpflichtet hat, den Titel “Diplom Betriebswirt” nicht mehr zu verwenden und seine bisherige Darstellung zu korrigieren. Unter diesen Umständen ist eine E.V. nicht mehr sinnvoll und die Position des Richters, dass die E.V. nicht mehr nötig sei, aus unserer Sicht verständlich. Genau diese seine strafbewehrte Unterlassungs- erklärung unterschlägt Herr Zingel jedoch.
7. Herr Zingel behauptet, dass ich beim Verhandlungstermin “gekniffen hätte”.
Richtig ist, dass mein Anwalt wegen seines lange geplanten Urlaubs auf eine Verschiebung gedrängt hat, die der Richter aber nicht wollte. Wir wollten einen Termin und zwar am Dienstag und nicht zwei, schließlich müssen wir anreisen und nicht Herr Zingel. Ich selber habe mich entschuldigen lassen, weil ich zur Zeit ein Seminar leite. Ein anderer Anwalt von der gleichen Kanzlei hat, wie in solchen Situationen üblich, die Vertretung meines Anwalts übernommen.
8. Herr Zingel schreibt: “Übrigens hat unser Lückentext-Meister wie immer nicht recherchiert: der Bund freier Bürger, von dem da die Rede ist…..”
Richtig ist, dass ich in meinem ganzen Artikel nirgendwo auf einen “Bund freier Bürger” Bezug genommen habe.
9. Herr Zingel behauptet, ich hätte “wie immer nicht recherchiert”.
Die Wahrheit ist, dass ich jede Aussage meines Postings belegt habe.
10. Herr Zingel behauptet, ich hätte hunderte Artikel über ihn geschrieben.
Die Wahrheit ist, dass ich nicht hunderte Artikel über Herrn Zingel ge- schrieben habe.
Und hier noch eine kleine Zugabe:
Herr Zingel behauptet, ich könne eine Universität nicht von einer Päda- gogischen Hochschule unterscheiden. Er selber präsentiert sich weiterhin als jemand, der ein universitäres Studium habe.
Die Wahrheit ist: - und das haben wir nun amtlich - die Ausbildungsstätte von Herrn Zingel war - während Herr Zingel dort studiert hat - eine wissen- schaftliche Hochschule - keine Universität. Lüneburg wurde erst Universität, als Herr Zingel sein Studium zum “Diplom-Sozialökonom” schon längst be- endet hatte.
Bis zum nächsten Mal

www.spasslerndenk.de
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